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   BFH, 03.08.2011 - V B 36/10   

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https://dejure.org/2011,19744
BFH, 03.08.2011 - V B 36/10 (https://dejure.org/2011,19744)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2011 - V B 36/10 (https://dejure.org/2011,19744)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2011 - V B 36/10 (https://dejure.org/2011,19744)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • openjur.de

    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 17 Abs 1 S 1, UStG § 17 Abs 1 S 2
    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 UStG 2005, § 17 Abs 1 S 2 UStG 2005
    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • rewis.io

    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 17 Abs. 1 S. 1, 2
    Berücksichtigung von Negativumsätzen bei der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerberichtigung bei vollständiger oder teilweiser Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2131
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
    NV: Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321 unter II.2.b).

    a) Unabhängig davon, ob das FG --wie die Klägerin vorbringt-- in der Vorentscheidung von der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383; s. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2007 V R 11/05, BFHE 219, 220, BStBl II 2007, 966) abgewichen ist, wäre diese Abweichung nicht entscheidungserheblich.

    Denn vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; in BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383, unter II.2.b).

  • BFH, 02.09.2010 - V R 34/09

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung -

    Auszug aus BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
    NV: Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321 unter II.2.b).

    a) Unabhängig davon, ob das FG --wie die Klägerin vorbringt-- in der Vorentscheidung von der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383; s. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2007 V R 11/05, BFHE 219, 220, BStBl II 2007, 966) abgewichen ist, wäre diese Abweichung nicht entscheidungserheblich.

    Denn vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; in BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383, unter II.2.b).

  • FG München, 20.02.2009 - 14 K 552/08

    Änderung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche Vereinbarung - Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
    d) Selbst wenn der Auffassung des FA und des FG in dem die Umsatzsteuer 2002 betreffenden Urteil vom 20. Februar 2009  14 K 552/08 zu folgen wäre, wonach die Darlehensforderung, die die Klägerin gegen den Kaufpreisanspruch aufgerechnet hatte, aufgrund der Herabsetzung des Kaufpreises (im Jahr 2002) wiederauflebte, hätte dies umsatzsteuerrechtlich allenfalls zur Folge, dass die Vorsteuerberichtigung im Jahr 2002 unzulässig gewesen wäre.

    Das Vorbringen, dem FG seien materiell-rechtliche Fehler bei der Würdigung der Streitsache 14 K 552/08 unterlaufen, ist für das hier relevante Streitjahr 2005 nicht erheblich.

  • BFH, 19.07.2007 - V R 11/05

    Überzahlungen oder Doppelzahlungen eines Kunden als Entgelt - Minderung der

    Auszug aus BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
    a) Unabhängig davon, ob das FG --wie die Klägerin vorbringt-- in der Vorentscheidung von der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383; s. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2007 V R 11/05, BFHE 219, 220, BStBl II 2007, 966) abgewichen ist, wäre diese Abweichung nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 29.06.2010 - V B 160/08

    Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung -

    Auszug aus BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
    Für die Zulassung der Revision wegen Divergenz muss das FG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine abweichende Rechtsauffassung vertreten als die Divergenzentscheidung (vgl. z.B. den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 V B 160/08, BFH/NV 2010, 1876, unter 2.a).
  • BFH, 26.05.2010 - V B 70/09

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in

    Auszug aus BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
    Werden mit der Beschwerde Verfahrensfehler geltend gemacht, ist nach ständiger Rechtsprechung u.a. darzulegen, dass der behauptete Fehler ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, der für die Prüfung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, maßgeblich ist, entscheidungserheblich war (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837).
  • FG Sachsen, 15.10.2015 - 1 K 1381/14

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

    Erst mit der - hier in den Zeitraum 2010 - fallenden Rückgewähr der Zahlungen tritt die Änderung der Bemessungsgrundlage ein und erfolgt die vollständige Verwirklichung bzw. der Abschluss des den Umsatzsteueranspruch begründenden Tatbestands des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG (vgl. FG München, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 3 K 733/10 -, Rn. 20, [...], unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 3. August 2011 V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131 m.w.N.; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. März 2011 - 5 K 1861/07 U -, [...]).
  • FG Sachsen, 25.02.2013 - 8 V 1384/12

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids wegen im

    Die Bemessungsgrundlage mindert sich nach § 17 Abs. 1 UStG in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr tatsächlich erfolgt (BFH, Urteil vom 18.9.2008, V R 56/06, BStBl II 2009, 250 [253]; Beschluss vom 3.8.2011, V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131 [2132]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2023 - 2 K 2150/21

    Umsatzsteuer: Keine Berücksichtigung der Zahlung einer strafrechtlichen

    Diese Minderung kann beispielsweise durch eine Rückzahlung bereits vereinnahmter Entgelte an den Leistungsempfänger eintreten, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH, Beschluss vom 3. August 2011 - V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 19.11.2015 - 1 K 293/13

    Vorsteuerberichtigungsanspruch nach insolvenzrechtlicher Anfechtung als

    Denn erst mit Rückgewähr der Zahlungen in 2008 und 2010 aufgrund der insolvenzrechtlichen Anfechtung durch den Insolvenzverwalter trat die Änderung der Bemessungsgrundlage ein und erfolgte somit die vollständige Verwirklichung bzw. der Abschluss des den Umsatzsteueranspruch begründenden Tatbestands des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG (BFH-Beschluss vom 3. August 2011 V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131 m.w.N.).
  • FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10

    Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung bei

    Denn erst mit der in diesen Zeitraum fallenden Rückgewähr der Miete am 23. Februar 2006 trat die Änderung der Bemessungsgrundlage ein und erfolgte somit die vollständige Verwirklichung bzw. der Abschluss des den Umsatzsteueranspruch begründenden Tatbestands des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG (BFH-Beschluss vom 3. August 2011 V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131 m.w.N.).
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